Corona-Virus Elterninformation

Sehr geehrte Eltern, bitte entnehmen Sie der im Schwarzen Brett angefügten Datei die offiziellen, aktuellen Elterninformationen.

Auszug:

Maßnahmen an den Schulen

An allen Thüringer Schulen gelten ab sofort folgende neue Maßnahmen:

Es wird zwischen nachweislich an COVID-19 Erkrankten (Punkt. I),
Personen, mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten (Punkt. II),
Reiserückkehrern (Punkt III.), Personen mit allgemeinen
Erkältungssymptomen (Punkt IV.) und sonstige Personen (Punkt V.)
unterschieden.

A. Wer soll in die Schule, und wer muss zu Hause bleiben?

I. Personen, die an COVID 19 erkrankt sind

An COVID-19 erkrankte Personen dürfen die Schule nicht betreten. Sie
werden umgehend isoliert und im Krankenhaus behandelt. Sie unterliegen
als Erkrankte der Zuständigkeit den Gesundheitsämtern.

Sind Schülerinnen, Schüler, Pädagoginnen und Pädagogen oder das
technische Personal der Schule neu an COVID-19 erkrankt, sollten
umgehend das Gesundheitsamt (falls noch nicht geschehen) und die
Schulleitung informiert werden.

II. Personen, mit direktem Kontakt zu an COVID-19 Erkrankten

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen direkten Kontakt
(mindestens 15 Minuten Gespräch mit Blickkontakt über kurze Distanz) zu
einer Person hatten, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde,
dürfen die Schule nicht betreten.
Sie müssen sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr
zuständiges Gesundheitsamt wenden. Das zuständige Gesundheitsamt
beobachtet – je nach individuellem Infektionsrisiko – den
Gesundheitszustand für die maximale Dauer der Inkubationszeit (14 Tage),
wenn geboten auch in häuslicher Quarantäne.
Die angeordnete Quarantäne dient dem Infektionsschutz und ist strikt zu
befolgen. Dies wird nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet.


III. Reiserückkehrer

Kehren aktuell Schülerinnen und Schüler von Reisen aus dem Ausland
zurück, so ist zu unterscheiden, ob es sich bei dem Reiseziel um ein vom
RKI ausgewiesenes Risikogebiet (Punkt 1) oder um sonstiges Ausland
(Punkt 2) handelt.
Eine Übersicht über die jeweils aktuell ausgewiesenen Risikogebiete finden
Sie auf der Homepage des RKI unter
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiet
e.html.

1. Ausgewiesenes Risikogebiet

Personen, die sich in einem vom RKI ausgewiesenen internationalen
Risikogebiet aufgehalten haben, dürfen die Schule für insges. 14 Tage
nach dem Aufenthalt in diesen Gebieten nicht betreten. Dies wird nicht als
Verletzung der Schulpflicht gewertet.

Treten innerhalb dieser 14 Tage akute Atemwegssymptome auf, sollten sie
die Husten- und Niesregeln sowie eine gute Händehygiene beachten und,
nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise, einen Arzt
aufsuchen. Das weitere Vorgehen wird dieser ggf. mit dem Gesundheitsamt
abstimmen.

Sofern keine Symptome aufgetreten sind, darf die Person nach 14 Tagen in
der Schule wieder beschult bzw. dort tätig werden.

2. Sonstiges Ausland

Schülerinnen und Schüler, die von sonstigen Auslandsreisen zurückkehren,
sollen die Schule nach wie vor besuchen.

IV. Personen mit allgemeinen Erkältungssymptomen

Personen, die an allgemeinen Erkältungssymptomen leiden (Schnupfen,
Husten etc.), dürfen die Schule nicht betreten, solange die Symptomatik
anhält. Dies wird nicht als Verletzung der Schulpflicht gewertet.

V. Sonstige Personen

Für alle sonstigen Schülerinnen und Schüler gilt die Schulpflicht.